Netzwerkveranstaltung – Wie geht E-Rechnung?

Am 09. Oktober 2024 findet unsere nächste Netzwerkveranstaltung „E-Invoicing – die elektronische Rechnung kommt zum 1. Januar 2025“ statt. 

Wussten Sie, dass zum 1. Januar 2025  in Deutschland ansässige Unternehmen verpflichtet sind,  für Inlandsumsätze an ebenfalls im Inland ansässige Unternehmen (B2B) elektronische Rechnungen zu erstellen. Eine elektronische Rechnung ist gegeben, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. D.h. die Zusendung eines PDF per E-Mail ist keine elektronische Rechnung.

Wenn nicht, dann erfahren Sie von Carsten Nesemann  (nesemann & grambeck umsatz | steuer | beratung) und Dr. Axel Job (IHK zu Lübeck) alles Wichtige:

  • Definition der E-Rechnung
  • Welche Umsätze unterliegen der neuen Vorschrift und welche Ausnahmen gelten?
  • Was erfordert die „obligatorische Empfangsbereitschaft“ ab 1.1.2025?
  • Ab wann müssen Rechnungen bzw. Gutschriften als E-Rechnung ausgestellt werden?
  • Welche Sanktionen drohen bei Missachtung der Vorschrift?
  • Ausblick auf Real-Time-Reporting und E-Invoicing auf EU-Ebene

Sollten Sie bereits fit in dem Thema sein, dann melden Sie sich gerne trotzdem zum Austausch in unserem Netzwerk an. Wir freuen uns auf Sie!

Anmeldung bitte bis zum 04. Oktober 2024 unter nolde@egno.de oder unter 040 535 406 35.